Fahrzeugart: Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: AM
Theoretische Ausbildung | ||
Mindestumfang des Theorieunterrichts: | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min. | 16 | 10 |
Praktische Ausbildung | ||
Mindestumfang der Sonderfahrten: | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen | 4 | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | |
Gesamt | 12 |
Stufenführerschein
Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung und damit auch die theoretische Ausbildung, sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens 2 Jahre besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet.