Führerscheinklasse B



Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen Am, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Dreirädige Kraftfahrzeuge im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

 

  Mindestalter: 

 - 18 Jahre

- 17 Jahre:

a) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach §48a 

b) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer                                        Berufsausbildung in
       - dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"

      - dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

      - einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare                                        Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf                                            öffentlichen Straßen vermittelt werden.


Die Fahrberechtigung ab 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Fahren bis zum 18. Geburtstag nur mit den eingetragenen und überprüften Begleitpersonen
  • Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleitpersonen dürfen maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) vorweisen.
  • Die Begleitpersonen müssen seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Die Fahrerlaubnis mit Begleitung ist nur in Deutschland und Österreich gültig (Stand 01.01.2011).


Geltungsdauer:     ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: AM, L



Theoretische Ausbildung


Mindestumfang des Theorieunterrichts:

ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.

14

8




Praktische Ausbildung 


Mindestumfang der Sonderfahrten:

 


Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5


Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen

4


Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3


Gesamt

12




 
 
 
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