Führerscheinklasse A2

Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.


Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer:     ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: AM, A1



Theoretische Ausbildung


Mindestumfang des Theorieunterrichts:

ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht

12

6*

Klassenspezifischer Unterricht

4

4*

Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.

16

10*

 *Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.



Praktische Ausbildung 


Mindestumfang der Sonderfahrten:

ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

3*

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen

4

2*

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

1*

Gesamt

12

6*

 *Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.



Stufenführerschein

Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Prüfung und damit auch die theoretische Ausbildung, sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens 2 Jahre besitzt. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden. Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet.

 
 
 
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