Führerscheinklasse AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
- bbH bis 45 km/h und - einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit
- bbH von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit
- bbH von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg
Mindestalter: 15 Jahre (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gilt der Führerschein Klasse AM nur in Deutschland!)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
| Theoretische Ausbildung |
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Mindestumfang des Theorieunterrichts: | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min. | 14 | 8 |
| Praktische Ausbildung |
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| Grundausbildung - keine Sonderfahrten |
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| Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkungen erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. |
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Die Klasse AM wird nicht auf Probe erteilt.