Führerscheinklasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

  • bbH bis 45 km/h und  - einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

 

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit

  • bbH von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder  von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und  höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

 

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit

  • bbH von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg 


Mindestalter: 15 Jahre     (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gilt der Führerschein Klasse AM nur in Deutschland!)



Geltungsdauer:     ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: nein



Theoretische Ausbildung


Mindestumfang des Theorieunterrichts:

ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.

14

8

 



Praktische Ausbildung 



Grundausbildung - keine Sonderfahrten



Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkungen erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.




Die Klasse AM wird nicht auf Probe erteilt.


 
 
 
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