Führerscheinklasse B96


Kraftfahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.


Mindestalter: 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre

Geltungsdauer:     ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:   Klasse B


Theoretische und praktische Ausbildung



Die Schulung besteht aus drei Teilen:

  • Theoretischer Schulungsstoff   2,5 Stunden a 60 Minuten
  • Praktischer Übungsstoff: 3,5 Stunden a 60 Minuten
  • Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr): 1 Stunde a 60 Minuten






 
 
 
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