Kraftfahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Theoretische und praktische Ausbildung | ||
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
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