Führerscheinklasse BE
Kraftfahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre:
a) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach §48a
b) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer                                             Berufsausbildung in
       - dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
 
Geltungsdauer:     ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
| Theoretische Ausbildung | ||
| Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben | 
| Praktische Ausbildung | ||
| Mindestumfang der Sonderfahrten: | ||
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 | |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen | 1 | |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | |
| Gesamt | 5 |