Führerscheinklasse BE


Kraftfahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.


Mindestalter: 

- 18 Jahre

- 17 Jahre:  

a) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach §48a 

b) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer                                             Berufsausbildung in

       - dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"

      - dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

      - einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare                                              Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf                                                  öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

 
Geltungsdauer:     ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:   Klasse B

Beinhaltet Klasse: keine


Theoretische Ausbildung



Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben






Praktische Ausbildung 


Mindestumfang der Sonderfahrten:



Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

3


Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen

1


Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

1


Gesamt

5





 
 
 
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