Führerscheinklasse C



Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrze7uge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 KG, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


 

Mindestalter: 

a) 21 Jahre

 b) 18 Jahre nach

  •  erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,


  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
  1. dem staatlichen anerkannten Auzsbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.




Geltungsdauer:     5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

Beinhaltet Klasse: C1




Theoretische Ausbildung


Mindestumfang des Theorieunterrichts:

Vorbesitz Klasse B

Vorbesitz Klasse C1 oder D1

Vorbesitz Klasse D

Grundunterricht

6

6

6

Klassenspezifischer Unterricht

10

4

2

Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.

16

10

8




Praktische Ausbildung 


Mindestumfang der Sonderfahrten:

Vorbesitz Klasse B 

Vorbesitz Klasse C1

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

3

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen

2

1

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

1

Gesamt

10

5



 
 
 
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