Führerscheinklasse CE


Kraftfahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.


Mindestalter: 

a) 21 Jahre

b) 18 Jahre nach

  •  erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,


  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
  1. dem staatlichen anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.



Geltungsdauer:     5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse C

Beinhaltet Klasse: C1E, BE und T sowie DE bei Besitz von D



 

  1. Theoretische Ausbildung


Mindestumfang des Theorieunterrichts:


Vorbesitz Klasse C


Grundunterricht


6


Klassenspezifischer Unterricht


4


Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.


10





 

Praktische Ausbildung




Mindestumfang der Sonderfahrten:

Vorbesitz Klasse C 


Wenn C und CE in einem 
solo

 

gemeinsamen Ausbildungs- 
Zug

 gang erworben werden                          gesamt

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5


3

5

8

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen

2


1

2

3

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3


0

3

3

Gesamt

10


4

10

14



 
 
 
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