Führerscheinklasse L


Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die bbH von nicht mehr als 25 Km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer:  ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:   Nein

Beinhaltet Klasse: Keine


Theoretische Ausbildung



Mindestumfang des Theorieunterrichts:

ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.)

14

8

 

Praktische Ausbildung 



keine praktische Ausbildung vorgeschrieben






 
 
 
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