Führerscheinklasse T


Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die bbH von nicht mehr als 25 Km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Mindestalter: 

  • 16 Jahre für bbH 40 km/h
  • 18 Jahre für bbH 60 km/h


Geltungsdauer:  ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:   Nein

Beinhaltet Klasse: AM, L


Theoretische Ausbildung



Mindestumfang des Theorieunterrichts:

ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

6

6

Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.)

18

12

 

Praktische Ausbildung 



Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten.

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.






 
 
 
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