Mofa-Prüfbescheinigung


Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/H beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter: 15 Jahre

Geltungsdauer:     ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: nein

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

 

 

Theoretisch

Ausbildung

Praktische Ausbildung


Mindestumfang des Theorieunterrichts

 

bei Einzelausbildung   mind. 90 Minuten

 

Grundunterricht (Doppelstunden zu  je 90 Min.)

6





 


 


 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte