Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/H beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Theoretische | Ausbildung | Praktische Ausbildung | |
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
| bei Einzelausbildung mind. 90 Minuten |
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Grundunterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.) | 6 |